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Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

(Antragsfrist bis 15.05.2009 Eingang Bundesamt für Güterverkehr)

Keine Personenbegrenzung/Fahrzeug, auch für Hilfskräfte

 

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Gefördert werden Unternehmen, die Güterkraftverkehr gem. §1 GüKG (benennt gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der BRD zugelassenen Nutzfahrzeuge (zGG. ab 12t) sind.

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Es gibt zwei Förderprogramme:

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Förderprogramm „De-Minimis“

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Je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 € (z. B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssytemen)

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Je personenbezogene Maßnahme bis 800 € (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung / Berufskleidung des Fahr- / Ladepersonals / Disponenten)

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Je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 € (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

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Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“

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Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/in können für die zuwendungsfähigen Kosten Zuschüsse von bis zu 70 % gewährt werden.

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Für allgemeine Weiterbildungsmaßmahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutfahrzeugen können den zuwendungsfähigen Kosten Zuschüsse bis zu 70 % gewährt werden.

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Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von bis zu 35 % gewährt werden.

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BAG Merkblatt De-Minimis

BAG-Startseite Antrag

Auflistung der Maßnahmen im Bundesanzeiger Nr. 28 Seite 631

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Für Fragen zum Antragsverfahren hat das BAG eine Hotline eingerichtet:

Telefon 0221/5776-2699

Hompage: www.bag.bund.de

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BAG Merkblatt Aus- und Weiterbildung

BAG Startseite Antrag

Auflistung der Maßnahmen im Bundesanzeiger Nr. 28 Seite 627

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