Förderprogramm
„De-Minimis“ |

Je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 € (z. B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder
Partikelminderungssytemen) |

Je personenbezogene Maßnahme bis 800 € (z.B. Kosten
der Sicherheitsausstattung / Berufskleidung
des Fahr- / Ladepersonals /
Disponenten) |

Je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis
1.400 € (z.B. Erwerb von Telematiksystemen) |
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Förderprogramm „Aus-
und Weiterbildung“
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Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum
Berufskraftfahrer/in können für die zuwendungsfähigen Kosten Zuschüsse
von bis zu 70 % gewährt werden. |

Für allgemeine Weiterbildungsmaßmahmen
von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren
Nutfahrzeugen können den zuwendungsfähigen Kosten Zuschüsse bis zu 70 % gewährt
werden. |

Bei spezifischen
Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse
von bis zu 35 % gewährt werden. |
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